Kirche in Hörfunk und Fernsehen

Zwei Wege

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Ob man nun mit dem ersten oder dem zweiten Auge oder allen beiden besser sieht, das muss jeder selbst entscheiden. Für die Kirche ist es wichtig, dass man überhaupt etwas sehen kann. Freie und unabhängige Medien sind eine unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung: "Der heutige Mensch braucht eine zuverlässige, klare, vollständige und genaue Information. Nur so kann er die Welt, in der er lebt, in ihrem ständigen Wandel verstehen. Nur so kann er sich einstellen auf die Tatsachen und die stets wechselnden Situationen, die täglich sein Urteil und seine Entscheidung herausfordern. Nur so kann er an seinem Platz einen aktiven und bedeutsamen Beitrag in die Gesellschaft einbringen. Nur so ist er wirklich dabei, wo es um die Formung des wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen, menschlichen und religiösen Lebens seiner Zeit geht. Dem Recht, das aus diesen Erfordernissen erwächst, entspricht auf der anderen Seite die Pflicht, von sich aus Information zu suchen. Denn das Informationsrecht bliebe nur Formel, wenn sich nicht jeder bemüht, auch informiert zu sein. Um frei das auszuwählen, was jeweils seinen persönlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht, muß jeder über ein hinreichend vielfältiges Angebot von Instrumenten und Einrichtungen der Sozialen Kommunikation verfügen. Ohne eine Vielzahl voneinander unabhängiger Informationsquellen wäre der Gebrauch des Informationsrechtes völlig gegenstandslos." (Communio et Progressio, Nr. 34)

Die Vielfalt der "öffentlich-rechtlichen" und der privaten Sender in der Bundesrepublik Deutschland bieten hier ideale Bedingungen. Die Kirche selbst sieht in ihnen eine große Chance der Verkündigung des Evangeliums. "Um ihre Absichten und Vorstellungen durch die Medien öffentlich zu machen, bieten sich der Kirche zwei Wege: entweder sie erhält auf Grund bestimmter Vereinbarungen Zugang zu Kommunikationsmitteln, die sie nicht selbst besitzt, oder sie bedient sich je nach Lage der Dinge eigener Kommunikationsmittel. Dabei kann man nicht absehen von Voraussetzungen, die je nach Land und Medium unterschiedlich sind. Die kirchlichen Vorgesetzten müssen ihren Beauftragten sachgerechte Weisungen geben, nachdem sie sich zuvor mit Sachverständigen auf örtlicher, nationaler und gegebenenfalls internationaler Ebene eingehend beraten haben." (Communio et Progressio, Nr. 132)

Die Verkündigung in Hörfunk und Fernsehen, auf eigenen Programmplätzen bei den Sendern oder in eigenen Kirchenprogrammen, kann aber nicht im Kanzelton der sonntäglichen Predigt geschehen. Die "Pastoralinstruktion über die Instrumente der sozialen Kommunikation" gibt hier klare Hinweise: "Die heutigen Menschen sind von den Kommunikationsmitteln so sehr an perfekte Darstellung und gewinnenden Stil gewöhnt, daß sie niedriges Niveau bei öffentlichen Veranstaltungen kaum noch hinnehmen, schon gar nicht bei solchen mit religiösem Charakter wie liturgischen Feiern, Predigten oder christlicher Unterweisung.
Will man die übliche Verkündigung und christliche Unterweisung interessant und wirksam gestalten, wird man sich, soweit es möglich ist, der Kommunikationsmittel bedienen und sich überhaupt in Sprache und Darstellungsweise der modernen gesellschaftlichen Kommunikation anpassen." (Communio et Progressio, Nr. 130-131)

Auf den folgenden Seiten finden Sie nun Informationen über die Kirchlichen Beautrgaten bei den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunkanstalten (ARD und ZDF) und über private und kirchliche Sender.